Breitbandversorgung
Gemeinde Schlehdorf
Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50/ 30 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Schlehdorf gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind.
Bitte beachten Sie hierzu die beigefügten Dokumente:
Modul 3 = Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Modul 4 = Auswahlverfahren einstufig
Karte: Vorläufige Erschließungsgebiete
Modul 5 = Vorgesehene Auswahlentscheidung
Modul 6 = Förderantrag
Modul 7= Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag
Pressemitteilung zur Unterzeichnung des Vertrages mit der Deutschen Telekom
Modul 7 – Stellungnahme der Gemeinde Schlehdorf – VG Kochel a. See – Richtlinie
Übertragungsgeschwindigkeiten in Schlehdorf – https://bitratenkarte.de/toel/schlehdorf